Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Diese Bedingungen sind vollständig ausformuliert, aber noch nicht anwaltlich geprüft. Vor der Veröffentlichung ist eine rechtliche Prüfung vorgesehen; bis dahin gilt im Zweifel das individuelle schriftliche Angebot. Stand: September 2026.
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen [Firmenname mit Rechtsform – ergänzen], [Straße und Hausnummer – ergänzen], [PLZ und Ort – ergänzen] (nachfolgend »Filz & Jeton« oder »wir«) und ihren Kunden über (a) die Vermietung von Spieltischen samt Zubehör ohne Personal (»Tischmiete«) und (b) die Durchführung betreuter Spielabende mit Croupiers und gegebenenfalls Abendleitung (»begleiteter Abend«, »ganzer Abend«).
- Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen in Textform zustimmen.
- Individuelle Abreden im Angebot gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Anfrage, Angebot, Vertragsschluss
- Angaben auf der Website sind unverbindlich. Eine Anfrage des Kunden ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.
- Wir unterbreiten ein Angebot in Textform mit einzeln ausgewiesenen Positionen. Soweit nichts anderes angegeben ist, halten wir uns 14 Tage daran gebunden; Tische und Personal werden in dieser Zeit nicht fest reserviert.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Bindefrist in Textform (E-Mail genügt) annimmt und wir die Annahme bestätigen (Auftragsbestätigung).
- Nachträgliche Änderungen – etwa Tischzahl, Spielzeit oder Ort – bedürfen der Bestätigung in Textform und können den Preis verändern.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Umfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und dem beigefügten Datenblatt. Maße, Gewichte und Zeiten auf der Website sind Richtwerte. Wir dürfen ein gleichwertiges Tischmodell stellen, wenn Spiel, Platzzahl und Stellfläche im Wesentlichen gleich bleiben.
- Tischmiete: Überlassung der Tische mit Jetons, Karten, Würfeln und Zubehör laut Übergabeprotokoll sowie einer schriftlichen Kurzanleitung je Spiel. Lieferung, Aufbau, Abbau und Abholung sind enthalten, Personal nicht.
- Betreute Abende: zusätzlich Croupiers in der vereinbarten Zahl für die vereinbarte Spielzeit, Jetonausgabe und – soweit vereinbart – Abendleitung, Auszählung und Siegerehrung. Nach etwa 90 Minuten Spielzeit steht jedem Croupier eine Pause von 10 bis 15 Minuten zu; die Pausen werden versetzt genommen und zählen zur Spielzeit.
- Die Lieferpauschale umfasst die Anfahrt bis 40 km ab unserem Lager, ebenerdigen Zugang oder Aufzug und einen Trageweg bis 30 m. Weitere Kilometer, Treppen, längere Wege, Wartezeiten und Anlieferungen zwischen 22 und 7 Uhr werden nach den im Angebot genannten Sätzen berechnet.
- Catering, Musik, Dekoration, Bestuhlung und Sachpreise sind nicht Gegenstand unserer Leistung.
§ 4 Spiel ohne Geldeinsatz
- Alle Spiele dienen ausschließlich der Unterhaltung. Jetons haben keinen Geldwert; sie werden unentgeltlich ausgegeben und weder verkauft noch zurückgetauscht oder ausgezahlt. Ein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) und des § 284 StGB findet nicht statt.
- Der Kunde darf an den Tischen keine Einsätze in Geld oder geldwerten Gegenständen zulassen, keine Jetons gegen Entgelt abgeben und keine Teilnahmegebühr erheben, die an eine Gewinnchance geknüpft ist. Das gilt ausdrücklich auch bei Tischmiete ohne Croupier. Sachpreise für eine Siegerehrung sind zulässig, wenn die Teilnahme für die Gäste unentgeltlich ist.
- Stellen unsere Mitarbeiter Geldeinsätze fest, unterbrechen sie das Spiel. Wird der Verstoß nicht sofort abgestellt, dürfen wir die Leistung beenden und die Tische abbauen; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen und Bußgeldern frei, die aus einem von ihm zu vertretenden Verstoß entstehen.
- Unser Angebot richtet sich an Erwachsene. An betreuten Tischen spielen Gäste ab 18 Jahren; bei Tischmiete trägt der Kunde die Verantwortung für die Aufsicht über Minderjährige.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde stellt einen geeigneten Ort: trocken, überdacht, mit ebenem, festem Boden und der im Datenblatt genannten Stellfläche. Im Freien wird nur überdacht und windgeschützt aufgebaut. Ist der Ort ungeeignet, dürfen wir den Aufbau einzelner Tische ablehnen; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
- Der Kunde sorgt für Zugang zum vereinbarten Zeitfenster, Türen und Flure von mindestens 80 cm Breite, eine Haltemöglichkeit für einen Transporter in Eingangsnähe und nennt Treppen, Aufzugsmaße und Zufahrtsbeschränkungen spätestens zehn Tage vor dem Termin.
- Für gebuchte Tischbeleuchtung stellt der Kunde je Tisch eine 230-V-Steckdose in höchstens 5 m Entfernung.
- Behördliche Genehmigungen, Anmeldungen (z. B. GEMA für Musik), Hausrecht und die Abstimmung mit der Location sind Sache des Kunden.
- Der Kunde benennt eine volljährige, entscheidungsbefugte Ansprechperson, die bei Aufbau, während der Veranstaltung und beim Abbau erreichbar ist. Croupiers erhalten alkoholfreie Getränke und bei Einsätzen von mehr als fünf Stunden eine Mahlzeit.
- Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat, berechnen wir ab der 31. Minute je angefangene halbe Stunde nach dem Satz im Angebot.
§ 6 Besondere Bedingungen der Tischmiete
- Mietzeit. Ein Miettag umfasst den Veranstaltungstag. Wir liefern am Vortag oder am Veranstaltungstag und holen am Folgetag ab. Jeder weitere Tag wird als zusätzlicher Miettag berechnet.
- Übergabe. Tische, Jetons und Zubehör werden gemeinsam geprüft und gezählt; Zustand und Stückzahlen werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten, das beide Seiten unterzeichnen. Mit der Übergabe geht die Obhut auf den Kunden über.
- Obhut. Der Kunde behandelt die Mietsachen pfleglich, verwahrt sie außerhalb der Veranstaltung in einem verschlossenen, trockenen Raum, hält Getränke, Speisen, Kerzen und Zigaretten von Filz und Holz fern und versetzt aufgebaute Tische nicht selbst. Reinigungsversuche am Filz unterbleiben; Flecken sind uns bei der Rückgabe zu zeigen.
- Untervermietung. Untervermietung, Weitergabe an Dritte und die Verbringung an einen anderen als den vereinbarten Ort sind ohne unsere Zustimmung in Textform ausgeschlossen.
- Rückgabe. Die Mietsachen sind vollständig, sortiert und im Zustand der Übergabe zurückzugeben; gewöhnliche Gebrauchsspuren sind keine Schäden. Wird die Abholung aus Gründen vereitelt, die der Kunde zu vertreten hat, schuldet er je angefangenen Tag die Tagesmiete und die Kosten der erneuten Anfahrt.
- Schäden und Verlust. Der Kunde haftet für Beschädigung, Verlust und Diebstahl während der Mietzeit, auch durch seine Gäste, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten. Fehlende Jetons, Karten, Würfel und Zubehörteile werden zum Stückpreis der dem Angebot beigefügten Ersatzpreisliste berechnet; ein Schwund von bis zu 1 % der Jetons je Tisch bleibt unberechnet. Bei Beschädigungen schuldet der Kunde die Reparaturkosten, höchstens den Wiederbeschaffungswert, sowie einen nachgewiesenen Mietausfall. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
- Kaution. Je Tisch ist eine Kaution in der im Angebot genannten Höhe zu leisten, fällig mit der Restzahlung. Wir verwahren sie unverzinst und zahlen sie innerhalb von sieben Werktagen nach mangelfreier Rückgabe zurück. Berechtigte Forderungen aus Absatz 6 dürfen wir verrechnen; darüber erhält der Kunde eine Abrechnung.
- Mängel. Mängel, die bei der Übergabe erkennbar sind, sind im Protokoll zu vermerken; später auftretende sind unverzüglich unter support@filz-und-jeton.de oder telefonisch anzuzeigen. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
§ 7 Preise und Zahlung
- Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Gegenüber Verbrauchern nennen wir Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer; gegenüber Unternehmern Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer.
- Mit der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung von 25 % der vereinbarten Vergütung fällig, zahlbar innerhalb von sieben Tagen. Geht sie trotz Erinnerung nicht ein, dürfen wir vom Vertrag zurücktreten und den Termin anderweitig vergeben.
- Der Restbetrag – bei Tischmiete zuzüglich Kaution – ist spätestens sieben Tage vor dem Veranstaltungstag ohne Abzug zu zahlen. Mit Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern kann Zahlung auf Rechnung mit 14 Tagen Ziel nach der Veranstaltung vereinbart werden.
- Leistungen, die erst am Abend entstehen (Verlängerungen, Wartezeiten, zusätzliche Tragewege), werden nachträglich berechnet und sind 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Aufrechnen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
§ 8 Stornierung durch den Kunden
- Der Kunde kann jederzeit vor der Veranstaltung in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang bei uns.
- Statt der vereinbarten Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen berechnen wir eine pauschale Entschädigung, bezogen auf die vereinbarte Gesamtvergütung ohne Kaution:
| Zugang der Stornierung | Entschädigung |
|---|---|
| bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstag | 25 % |
| 59 bis 30 Tage vorher | 50 % |
| 29 bis 8 Tage vorher | 75 % |
| ab 7 Tage vorher oder bei Nichtabnahme | 90 % |
- Eigens angefertigte Leistungen (individuelle Jetons, bedruckte Bespannungen, Gutscheine) sind ab Druckfreigabe in voller Höhe zu vergüten.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Können wir Tische und Personal für denselben Termin anderweitig vergeben, rechnen wir den Erlös an. Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet, Überzahlungen innerhalb von 14 Tagen erstattet.
- Die Verringerung der Tischzahl um mehr als ein Drittel gilt als Teilstornierung der entfallenden Tische.
§ 9 Umbuchung und Verlängerung
- Bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstag kann der Kunde einmalig kostenfrei auf einen anderen Termin innerhalb von zwölf Monaten umbuchen, soweit Tische und Personal verfügbar sind. Geleistete Zahlungen werden übertragen; Preisunterschiede (z. B. anderer Wochentag, andere Anfahrt) werden ausgeglichen.
- Spätere oder wiederholte Umbuchungen gelten als Stornierung nach § 8 und Neubuchung, sofern wir nichts anderes zusagen.
- Eine Verlängerung der betreuten Spielzeit am Abend ist möglich, wenn Personal und Location es zulassen. Sie ist spätestens 30 Minuten vor dem geplanten Ende mit der Abendleitung oder dem Croupier abzusprechen und wird je angefangene Stunde und Tisch zum Satz des Angebots berechnet.
- Eine Verlängerung der Mietzeit bei Tischmiete ist vor Ablauf in Textform zu vereinbaren.
§ 10 Absage durch uns, höhere Gewalt
- Fällt Personal kurzfristig aus, bemühen wir uns um gleichwertigen Ersatz. Gelingt das nicht, mindert sich die Vergütung um den Anteil der ausgefallenen Leistung; auf Wunsch überlassen wir den betroffenen Tisch als Tischmiete.
- Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs beider Seiten – etwa behördliche Verbote, Unwetter, Sperrung der Location, Streik, Pandemiemaßnahmen – befreien für ihre Dauer von den Leistungspflichten. Wird die Veranstaltung dadurch unmöglich, versuchen beide Seiten zunächst eine Verlegung. Kommt sie nicht zustande, kann jede Seite zurücktreten; wir erstatten geleistete Zahlungen abzüglich nachgewiesener, nicht mehr vermeidbarer Aufwendungen (z. B. angefertigte Jetons).
- Schlechtes Wetter bei einer im Freien geplanten Veranstaltung ist keine höhere Gewalt, wenn kein geeigneter überdachter Platz vorgesehen wurde.
§ 11 Haftung
- Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für Garderobe, Wertsachen und mitgebrachte Gegenstände der Gäste sowie für Schäden, die Gäste einander zufügen, haften wir nicht. Bei Tischmiete ist der Kunde für den sicheren Betrieb der Tische verantwortlich.
- Diese Regeln gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Foto- und Filmaufnahmen, Referenzen
- Wir fotografieren oder filmen auf Veranstaltungen nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform. Aufnahmen, auf denen Gäste erkennbar sind, veröffentlichen wir nur mit deren Einwilligung.
- Den Namen des Kunden oder der Veranstaltung nennen wir als Referenz nur mit ausdrücklicher Zustimmung. Sie kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
- Der Kunde darf unsere Tische und Mitarbeiter im Rahmen seiner Veranstaltungsdokumentation aufnehmen; Mitarbeiter können der Veröffentlichung von Nahaufnahmen widersprechen.
§ 13 Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher
- Unsere Leistungen sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die zu einem bestimmten Termin erbracht werden. Für solche Verträge besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, auch wenn der Vertrag per E-Mail oder Telefon geschlossen wurde.
- Die Möglichkeit, nach § 8 zu stornieren oder nach § 9 umzubuchen, bleibt unberührt.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Beschwerden richten Sie bitte an info@filz-und-jeton.de.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz des Anbieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.